Abschlüsse
Mindestanforderungen für den Erwerb der Abschlüsse
Schulabschlüsse, die nach der 9. Klasse abgelegt werden können:
Abschluss der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
- ausreichende Leistungen in allen Fächern
Hauptschulabschluss
- ausreichende Leistungen in allen Fächern
Die Fächer Deutsch und Mathematik müssen auf auf G-Niveau belegt werden.
Schulabschlüsse, die nach der 10. Klasse abgelegt werden können:
Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- ausreichende Leistungen in allen Fächern
Die Fächer Deutsch und Mathematik müssen auf G-Niveau belegt werden.
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss:
- ausreichende Leistungen in mindestens 2 E-Kursen und
- befriedigende Leistungen in 2 G-Kursen
- befriedigende Leistungen in 2 Fächern und ausreichende Leistungen in den übrigen Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Erweiterter Sekundarabschluss I
- befriedigende Leistungen in 3 E-Kursen und
- ausreichende Leistungen im 4. E-Kurs oder gute Leistungen im G-Kurs
- ausreichende Leistungen in den übrigen Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung, wobei hierbei im Durchschnitt befriedigende Leistungen (3,0) erbracht werden müssen.
Zur Verbesserung des Durchschnitts können bis zu 2 E-Kurse einbezogen werden, wenn in diesen Kursen bessere Leistungen als die Mindestanforderungen erbracht worden sind.