Förderkonzept

Fördermaßnahmen

Drei Förderkurse pro Jahrgang im 1. und 2. Schuljahrgang (FöSchr, FöRec, FöLes)

Wir sind in der glücklichen Lage, im 1. und 2. Schuljahrgang über die Pflichtstundentafel hinaus je drei Förderkurse für schwächere Schüler anbieten zu können. Die Förderkurse (Lesen, Schreiben, Rechnen) werden jahrgangsbezogen von den Kindern besucht, die ihre Grundlagen in den jeweiligen Bereichen festigen und sichern wollen. Der einzelne Schüler darf allerdings an höchstens zweien dieser Kurse teilnehmen, die in enger Absprache mit den Fachlehrern gestaltet werden.

Förderkurse für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben und im Lesen (LRS3, LRS4)

Gemäß dem Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens“ werden für alle Kinder, deren Leistungen im Schreiben und Lesen beziehungsweise Rechtschreiben über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht mehr als ausreichend zu bewerten sind, zwei einstündige Förderkurse bereitgehalten. Die Gruppenstärke soll die Zahl von acht Kindern nicht überschreiten.
Die beiden Förderkurse stehen für Schülerinnen und Schüler aus dem dritten und vierten Schuljahrgang zur Verfügung. Hier werden systematisch, bewusst und neu aufbauend Regelhaftigkeiten und Regelmäßigkeiten der Rechtschreibung eingeübt.

Zwei Förderstunden pro Klasse im 1. bis 4. Schuljahrgang (FöDeu, FöMa)

Schüler, die Schwierigkeiten haben, dem Regelunterricht in Deutsch und Mathematik zu folgen, können zum Klassenförderunterricht (Deutsch oder Mathematik) eingeladen werden (Die Einladung darf nicht ausgeschlagen werden). Dieser findet nach dem Regelunterricht in der 5. oder 6. Stunde statt.

Förderkurs für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Zahlenverständnis und im Rechnen (DYS)

Analog zum LRS-Förderkurs gibt es einen Förderkurs für Kinder, die in Mathematik über einen Zeitraum von über drei Monaten keine ausreichenden Leistungen zeigen.
Für die Erst- und Zweitklässler liegt der Schwerpunkt auf dem Aufbau von Zwanziger und Hunderterfeld und dem Training des Kleinen 1+1.
Für die Dritt- und Viertklässler geht es um das Training des Kleinen 1×1, um halbschriftliche Rechenverfahren und den systematischen Umgang mit Textaufgaben.

„Mobile Betreuung“ für Körperbehinderte und Hörgeschädigte

Damit unseren körperbehinderten Schülerinnen und Schülern im Unterricht möglichst wenig Nachteile entstehen, arbeiten wir mit der „Mobilen Betreuung“ körperbehinderter Kinder von der Schule am Extumer Weg in Aurich zusammen. Damit unseren hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern im Unterricht möglichst wenig Nachteile entstehen, arbeiten wir mit dem „Mobilen Dienst“ vom Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte(LBZH) in Oldenburg zusammen. So oft wie möglich finden im Anschluss an Unterrichtshospitationen Beratungsgespräche mit einem dafür abgestellten reisenden Sonderschullehrer und der Klassenleitung statt.

Kurse zur Förderung der Visuellen Wahrnehmung (ViWa1, ViWa2)

Die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen zum effektiven Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens. Kinder, die ihre Wahrnehmungsfähigkeit trainieren und stärken, werden in den schulischen Leistungsfächern weniger Probleme haben. Und umgekehrt.
Zur visuellen Wahrnehmungsfähigkeit gehören:

  1. Die visuo-motorische Koordination
    Das Sehen wird mit der Bewegung des Körpers verbunden (z.B. eine gerade Linie über ein Blatt ziehen und die Handbewegung mit den Augen verfolgen).
  2. Die Figur-Grund-Unterscheidung
    Aus einer Vielzahl das auswählen, auf das die Aufmerksamkeit gerichtet werden soll (Grundvoraussetzung zum Lesen; aus dem „Buchstabensalat“ die einzelnen Wörter herauskristallisieren zu können).
  3. Wahrnehmungskonstanz
    Gegenstände anhand von wesentlichen Merkmalen in Lage, Farbe, Form wiedererkennen können (wie z. B. den Griff einer Tasse).
  4. Erkennen der Lage im Raum
    Gleiche Lage von zwei Gegenständen herausfiltern.
  5. Erfassen räumlicher Beziehungen
    Komplexe räumliche Beziehungen erkennen (die Tasse steht auf dem Tisch, der Stuhl steht davor, unter ihm schläft die Katze).

An der FCSO wird die Visuelle Wahrnehmung mit jeweils einer Wochenstunde im 1. und im 2. Schuljahrgang gefördert. Allerdings kommen nur Schüler mit auffälligen Schwierigkeiten bei der Visuellen Wahrnehmung auch in den Genuss dieser Förderung.

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