Schulelternrat

Wir, die gewählten Elternvertreter, setzen uns für die Anliegen der Eltern vor Lehrern und Schulleitung in Konferenzen, Ausschüssen und Gremien ein. Wir wünschen uns, dass sich unsere Elternvertreter aktiv zu einer christlichen Gemeinde halten und zum Beispiel dazu in der Lage sind, eine Kurzandacht zu halten.

Es gibt an der FCSO für die Primarstufe und die Sekundarstufe I gewählte
Elternvertreter für folgende Gremien:

  • die einzelnen Klassenpflegschaften
  • die Zeugniskonferenzen
  • die Fachkonferenzen
  • die Gesamtkonferenzen
  • den Kreiselternrat
  • den Gemeindeelternrat

Wer die Elternvertreter sind, die in diesen Gremien Ihre Anliegen vertreten, darüber
erhalten Sie jederzeit in unseren Schulsekretariaten Auskunft.

Aufgaben und Pflichten eines Elternvertreters

Der Elternvertreter hat an unserer Schule folgende Aufgaben:

 

  • Er lädt die Klassenelternschaft mindestens einmal pro Schulhalbjahr zu einem Elternabend ein.
    (Die Termine für die Elternabende werden von der Schulleitung festgelegt).
  • Der Elternvertreter leitet die Elternabende, die er mit einer Andacht beginnt
    und mit einem Gebet beendet.
  • Der Elternvertreter ist Ansprechperson für Eltern und Lehrer und pflegt den Kontakt zu beiden.
  • Der Elternvertreter steht im regelmäßigen Kontakt mit dem Klassenlehrer.
  • Der Elternvertreter kümmert sich um Probleme in der Klasse und versucht, sie im Sinne der im Erziehungskonzept verankerten Grundsätze zu lösen.
  • Kommt er mit einer Konfliktsituation seiner Klasse alleine nicht zurecht, kann er sich jederzeit an den Vorstand des Schulelternrates wenden.
  • Der Elternvertreter organisiert klasseninterne Feste und Aktionen in Abstimmung mit dem Klassenlehrer.
  • Er organisiert die Mitarbeit von Eltern der Klasse bei Arbeitseinsätzen.
  • Der Elternvertreter nimmt mit Sitz und Stimmrecht regelmäßig an den Sitzungen des Schulelternrats teil und berichtet auf den Elternabenden seiner Klasse über die Tätigkeiten des Schulelternrates.
  • Er informiert seinen Stellvertreter über Ereignisse in der Klasse und im Schulelternrat, damit dieser im Vertretungsfall unterrichtet ist.

Wer kann Elternvertreter werden?

An der Freien Christlichen Schule kann jeder Elternvertreter werden,

  • der als Erziehungsberechtigter ein (minderjähriges) Kind an der Schule hat
  • der mit dem Erziehungskonzept und den Zielen der FCSO übereinstimmt
  • der sich aktiv zu einer christlichen Gemeinde hält und an die Gegenwart
    Jesu Christi glaubt.

Wer an der Schule tätig ist oder die Aufsicht über die Schule führt, ist nicht
wählbar.
Der Elternvertreter und sein Stellvertreter werden von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse für die Dauer von zwei
Jahren gewählt.

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Organigramm

über 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – davon über 100 Lehrkräfte sind für die Schülerinnen und Schüler da.

Leitbild

Unser Leitbild soll die Schule prägen, den Lehrern Orientierung geben, Schüler und Eltern mit hineinnehmen und allen die Möglichkeit bieten, sich damit zu identifizieren.

Wir sind eine Schule für alle mit einem ganzheitlichen Angebot und wollen einen Arbeits- und Lebensraum bieten, in dem sich der christliche Glaube frei entfalten kann. Dabei orientieren wir uns an der Bibel als Gottes Wort. Tägliche Morgenandachten setzen Impulse für den Schulalltag.

Konzept

Auf dieser Seite stellen wir unsere verschiedenen Konzepte dar, mit denen wir die grundlegenden schulischen Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler nachhaltig absichern wollen.